Coronavirus (SARS Cov-2)
– Hinweise zum Infektionsschutz im Notariat –

Notare sind trotz Ausbreitung des Coronavirus verpflichtet, dem Publikum weiter mit ihren üblichen Dienstleistungen zur Verfügung zu stehen. Wir bleiben also weiterhin für Sie tätig!

Die organisatorischen Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung unserer Urkundstätigkeit passen wir den Erfordernissen des Infektionsschutzes wie folgt an:

1. Bitte nehmen Sie vor einer persönlichen Vorsprache in unserem Büro unbedingt telefonisch oder auf elektronischem Wege Kontakt mit uns auf.

2. Bei höchstpersönlichen Erklärungen, bei denen eine Stellvertretung rechtlich nicht zulässig ist (z.B. Testamente, General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc.), wird in Abstimmung mit Ihnen geprüft, wie und an welchem Ort (evtl. Hausbesuch) eine Beurkundung bei Geringhaltung des Ansteckungsrisikos durchgeführt werden kann.

3. Termine werden mit ausreichendem zeitlichen Abstand von uns vergeben, so dass ein Kontakt mit Dritten möglichst vermieden bzw. gering gehalten wird.

4. Bitte verzichten Sie bei einer Beurkundung auf Begleitpersonen (Kinder, Ehegatten oder Partner, Freunde etc.) soweit deren Anwesenheit nicht zwingend für Sie erforderlich ist.

5. Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, eine Beurkundung auch im Bereich des Vorgartens unseres Büros, also im Freien und doch abgeschirmt von Dritten, durchzuführen. Auch das soll ein mögliches Ansteckungsrisiko reduzieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.

Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Fuhrmann

Körtingstraße 44a
12107 Berlin
Telefon: (030) 8099660
Telefax: (030) 80996611
E-Mail: info@notar-fuhrmann.de

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